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Formales


Zum Überblick sind hier die wichtigsten Punkte kurz dargestellt:


Vertragsbeginn

Ein Unterrichtsbeginn bei MUSIK FOR KIDS ist jederzeit möglich, sofern Kapazitäten frei sind. 

Die ersten vier Wochen nach Vertragsbeginn gelten als zahlungspflichtige Probezeit. 

Unterrichtsort ist der Wohnort der Musikpädagogin. Ausnahmen werden in einzelnen Fällen abgesprochen. 

Auf Empfehlung der Lehrkraft werden die notwendigen Unterrichtsmaterialien von dem Schüler / von den Eltern angeschafft. 

Das Schuljahr beginnt nach den Vorgaben des Landes Hessen und endet mit diesen auch im Folgejahr. Ein Unterrichtsbeginn ist jederzeit möglich. Es gilt die Ferienregelung des Landes Hessen. Rosenmontag, Faschingsdienstag und gesetzliche Feiertage wie auch sogenannte Brückentage (Freitag nach einem Feiertag) sind unterrichtsfrei.

Für den Jahresbeitrag werden 36 Unterrichtseinheiten (mit je 30 min., 45 min. oder 60 min.) in einem Schuljahr unterrichtet.

Die Unterrichtstage werden durch einen Schuljahresplan geregelt und bekanntgegeben.


Preise

Die Preise sind auf Anfrage erhältlich. Sie sind einheitlicher Bestandteil jedes Vertrages von MUSIK FOR KIDS.


Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Unterrichtsgebühren erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren zwischen dem 1. und 5. Tag des Monats für den aktuellen Monat. Das Einverständnis des Schülers / gesetzlichen Vertreters u. Zahlungspflichtigen zum Einzugsverfahren findet mit Unterzeichnung des Vertrages seine Gültigkeit. 

Hinweis zum Datenschutz:

Die im SEPA-Basislastschriftmandat enthaltenen persönlichen Daten werden ausschließlich für den genannten Zahlungsverkehr gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur für die Durchführung dieser Aufgaben (z.B. in Lastschriftdateien). Eine Verwendung darüber hinaus ist ausgeschlossen. 

Im Falle einer Rücklastschrift wird die von der Bank erhobene Rücklastschriftgebühr in voller Höhe dem Schüler / gesetzlichen Vertreter und Zahlungspflichtigen weiterberechnet. Darüber hinaus werden Mahnkosten in Höhe von 3,50 Euro / Mahnschreiben erhoben.


Unterrichtsausfall

Für ausgefallene Stunden, die die Lehrkraft zu vertreten hat und die nicht nachgeholt werden können, erfolgt eine Rückvergütung für die entsprechende Unterrichtseinheit. 

Versäumt der Schüler seinen Unterricht, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der  Unterrichtsgebühren oder Nachholen der ausgefallenen Stunden. Im Falle einer nachgewiesenen dauerhaften Verhinderung des Schülers tritt der 4. Absatz unter "Aufhebung des Vertragsverhältnisses" in Kraft.


Aufhebung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag hat eine halbjährliche Laufzeit und verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens vier Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Ausschlaggebend für den Kündigungszeitpunkt ist das Mandatsdatum.

Eine Kündigung, auch während der Probezeit, bedarf der schriftlichen Form. 

Im Falle einer fehlenden Eignung für das gewählte Unterrichtsfach kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertrag seitens der Lehrkraft mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Diese bedarf der Schriftform. 

Eine Erhöhung des monatlichen Unterrichtsbeitrages wird einen Monat vorher schriftlich bekanntgegeben. Dem Schüler/gesetzlichen Vertreter steht die schriftliche Kündigung binnen vier Wochen ab Bekanntgabe zu. 

Im Falle einer nachgewiesenen dauerhaften Verhinderung des Schülers besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende. Dies bedarf seitens des Schülers/gesetzlichen Vertreters der schriftlichen Form.


Datenschutz

Bei Vertragsunterzeichnung sind detaillierte Datenschutzvereinbarungen im Vertrag gesondert aufgeführt.


Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.


Haftung

Für persönliche Wertgegenstände, die der Schüler im Unterricht bei sich hat, wird keine Haftung übernommen.